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   OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2015 - 1 MB 23/15   

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https://dejure.org/2015,73824
OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2015 - 1 MB 23/15 (https://dejure.org/2015,73824)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.10.2015 - 1 MB 23/15 (https://dejure.org/2015,73824)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Oktober 2015 - 1 MB 23/15 (https://dejure.org/2015,73824)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 7 Abs 1 Nr 3 DSchG SH 2012
    Kein) Zustimmungserfordernis der unteren Denkmalschutzbehörde zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung; Einsetzen des Umgebungsschutzes gem. § 7 Abs 1 Nr 3 DSchG 2012 (juris: DSchG SH 2012

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zur Neuerrichtung und zum Betrieb von fünf Windkraftanlagen; Errichtung von Anlagen in der unmittelbaren Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals hinsichtlich Drittschutzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zur Neuerrichtung und zum Betrieb von fünf Windkraftanlagen; Errichtung von Anlagen in der unmittelbaren Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals hinsichtlich Drittschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2003 - 1 LB 64/03
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2015 - 1 MB 23/15
    Ohne diesen "Lebensraum", in den sie einerseits mit ihrer Erscheinung hinein strahlen und den sie prägen und der andererseits auf sie prägend einwirkt(e), ist ihre denkmalpflegerische Aussage nicht oder kaum verständlich bzw. vermindert, ist ihr Erlebniswert für den Betrachter (nur) gering (vgl. zum Ganzen bereits OVG Schleswig, Urteil vom 29. September 2003 - 1 LB 64/03 - S. 9 des Umdrucks m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2008 - 1 LB 10/07

    Wechsel vom Verpflichtungs- zum Neubescheidungsantrag als Teil-Klagrücknahme

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2015 - 1 MB 23/15
    Gleiches gilt im Hinblick auf die von der Antragstellerin unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 01. Oktober 2008 - 1 LB 10/07 - vorgetragenen Blend-, Reflex- oder Ablenkungseffekt der Windkraftanlagen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - 5 K 171/22

    Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage

    Da das LAKD im konzentrierten Genehmigungsverfahren nach § 13 BImSchG nur den Status einer nach Maßgabe von § 10 Abs. 5 Satz 1 BImSchG anzuhörenden Behörde hat (vgl. Jarass, BImSchG, 14. Aufl., § 13 Rn. 24; OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 MB 23/15 -, juris Rn. 8 m. w. N.) und formelle landesrechtliche Vorschriften wie § 7 Abs. 6 DSchG M-V im Rahmen der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG verdrängt sind (vgl. dazu näher unter B.I.2.e.cc), kann das LAKD durch das Ergebnis des Rechtsstreits bzw. eine stattgebende Entscheidung des Senats nicht in eigenen Rechten beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 1995 - 3 C 11.94 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Juni 2016 - 12 LC 54/15 -, juris Rn. 5 m. w. N.).

    Hieran ist festzuhalten (vgl. ebenso OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 MB 23/15 -, juris Rn. 8 m. w. N.; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris Rn. 60).

    oder -versagung seitens der nach § 10 Abs. 5 Satz 1 BImSchG nur anzuhörenden Behörden (vgl. Jarass, BImSchG, 14. Aufl., § 13 Rn. 24; OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 MB 23/15 -, juris Rn. 8 m. w. N.) vorbestimmt werden kann.

    Als Gründe des Denkmalschutzes, die der Erteilung einer Genehmigung entgegenstehen können, kommen alle Maßnahmen in Betracht, die zu äußerlich wahrnehmbaren Veränderungen in der Umgebung des betroffenen Kulturdenkmals führen können bzw. führen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 MB 23/15 -, juris Rn. 15).

    Sie müssen sich aber in dem Sinne an dem Denkmal messen lassen, dass sie es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen oder es an der gebotenen Achtung gegenüber den im Denkmal verkörperten Werten fehlen lassen dürfen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 19. Juli 2022 - 1 B 105/22 -, Rn. 37 m. w. N.; OVG Hamburg, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 2 Bs 283/13 -, juris Rn. 5; VGH München, Urteil vom 25. Juni 2013- 22 B 11.701 -, juris Rn. 32; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2012 - OVG 10 S 21/12 -, juris Rn. 8; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris Rn. 58; OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 MB 23/15 -, juris Rn. 15).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2020 - 1 LB 17/17

    Auswirkung der Festsetzung von Baugrenzen auf Grundstücke ohne eine solche

    Die Errichtung baulicher Anlagen in der Umgebung darf die jeweils besondere Wirkung des eingetragenen unbeweglichen Kulturdenkmals, die es als Kunstwerk, als Zeugnis der Geschichte, als städtebauliche Anlage oder als ein die Kulturlandschaft prägendes Objekt hat, nicht übertönen, verdrängen oder schmälern oder die Achtung gegenüber den Werten, die das Kulturdenkmal an seinem Standort verkörpert, vermissen lassen (vgl. Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 MB 23/15 -, Rn. 15, juris; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 25. April 2008 - OVG 2 S 120.07 -, Rn. 5, juris; vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 28. November 2007 - 12 LC 70/07 - Rn. 56, juris).

    Es ist dabei zu beachten, dass nicht schon der Erhalt jeglicher existenten Sichtbeziehung bzw. linearen Sichtmöglichkeit auf ein Kulturdenkmal denkmalschutzrechtlich geboten ist (vgl. zu § 7 DSchG a. F. Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 MB 23/15 -, Rn. 11, juris).

    Wesentlich sind Sichtachsen, wenn und soweit der mit der Unterschutzstellung bezweckte Dokumentationswert des Denkmals für einen dem Denkmalschutz aufgeschlossen gegenüberstehenden Betrachter wahrnehmbar ist, wobei auf die üblichen Wahrnehmungsrichtungen abzustellen ist, die den Blick auf das geschützte Objekt eröffnen, also in der Regel den Verlauf öffentlicher Straßen (so zu § 7 DSchG a. F. Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 MB 23/15 -, Rn. 11, juris).

    Viele Kulturdenkmäler - so auch die Wrixumer Mühle - benötigen den "Lebensraum", in den sie hinein konzipiert oder in dem sie geschichtlich verwurzelt sind, um zur Geltung zu kommen, um erlebbar und aussagekräftig sein zu können (vgl. Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 MB 23/15 -, Rn. 15, juris).

    Denkmal und Lebensraum prägen sich wechselseitig, sodass ihre denkmalpflegerische Aussage ohne diese Wechselbeziehung vermindert und ihr Erlebniswert für den Betrachter (nur) gering ist (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 MB 23/15 -, Rn. 15, juris; Beschluss vom 22. Juni 2000, - 1 L 18/97 - n. v.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2022 - 1 MB 1/22

    Anwendung der Schlusspunkttheorie in schleswig-holsteinischem Bauordnungsrecht;

    Diese Veränderung ist indessen nach der Wahrnehmung eines für den Denkmalschutz aufgeschlossenen Betrachters (zu diesem Maßstab: Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 27.10.2015 - 1 MB 23/15 -, Rn. 16, juris, m.w.N.) nicht geeignet, den Eindruck des - wie angeführt insoweit unterstellten - Kulturdenkmals wesentlich zu beeinträchtigen.

    Ohne diesen "Lebensraum", in den sie einerseits mit ihrer Erscheinung hinein strahlen und den sie prägen und der andererseits auf sie prägend einwirkt(e), ist ihre denkmalpflegerische Aussage nicht oder kaum verständlich bzw. vermindert, ist ihr Erlebniswert für den Betrachter (nur) gering (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 27.10.2015 - 1 MB 23/15 -, Rn. 15, juris, m.w.N.).

  • VG Schleswig, 04.01.2022 - 2 B 53/21

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz eines Nachbarn gegen Baugenehmigung in

    Ohne diesen "Lebensraum", in den sie einerseits mit ihrer Erscheinung hineinstrahlen und den sie prägen und der andererseits auf sie prägend einwirkt, ist ihre denkmalpflegerische Aussage nicht oder kaum verständlich bzw. vermindert, ist ihr Erlebniswert für den Betrachter (nur) gering (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.10.2015 - 1 MB 23/15 -, Rn. 15, juris; OVG Schleswig, vom 29.09.2003 - 1 LB 64/93, n.v.).
  • VG Saarlouis, 10.10.2018 - 5 K 193/16

    Genehmigungen und Nebenbestimmungen für Windenergieanlagen

    OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.09.2003 - 1 LB 64/03 -, BRS 77 Nr. 219 und Beschluss vom 27.10.2015 - 1 MB 23/15 -, juris.
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